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Röntgen

Praxiswissen vermitteln durch Seminare und Fortbildung 

Röntgen

Gesetzliche Neuregelungen zur Fachkunde in der Röntgen-Verordnung erfordern den Nachweis über die durchgeführte Fortbildung alle 5 Jahre an einem anerkannten Kurs.

Die Aktualisierung zum Erhalt der Fachkunde betrifft nicht nur alle Ärztinnen und Ärzte, sondern auch das gesamte medizinische Assistenzpersonal.

Besonders ist zu beachten, dass die Überschreitung der Übergangsfristen auch nur einen Tag, den vollständigen Neuerwerb der Fachkunde beinhaltet!

Wird der zuständigen Stelle der Nachweis über Fortbildungsmaßnahmen nicht, oder nicht vollständig vorgelegt, wird die Fortgeltung mit Auflagen versehen oder kann sogar entzogen werden.

Die H+S GmbH ist beim Regierungspräsidium Tübingen gelistet und autorisiert, Aktualisierungskurse nach § 18a Abs.2. der RöV durchzuführen!

Aktenzeichen: 54.1-7/4672.21