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Gefährdungsbeurteilung nach Mutterschutzgesetz

Seit Ende des Jahres 2018 muss eine Gefährdungsbeurteilung nach Mutterschutzgesetz erstellt werden. Kontaktieren Sie für weitere Informationen ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Lesen Sie ebenfalls die DGUV Vorschrift 1, um alle Informationen über wesentliche Anfoderungen, die ein Unternehmer im betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz zu berücksichtigen hat, zu erhalten.